Ihr Kostenvorteil: Ernährungsberatung wird durch die Krankenkasse unterstützt
Ihnen wurde eine ernährungsbedingte Diagnose gestellt und Ihr Arzt hat Ihnen daraufhin empfohlen einen Termin bei einer Ernährungsfachkraft auszumachen, aber wie genau funktioniert das? Woran erkennt man eine qualifizierte Ernährungsberatung und welche Aufwendungen kommen auf Sie zu? Brauchen Sie extra Unterlagen, wenn diese Ausgaben bei der Krankenkasse eingereicht werden und werden diese Auslagen überhaupt erstattet? Informationen über die benötigten Unterlagen, welche Unkosten auf Sie zukommen und welche Kosten der Ernährungsberatung die Krankenkasse übernimmt, finden Sie hier.
Wann übernimmt die Krankenkasse die Aufwendungen für Ihren Ernährungsberater?
Heutzutage finden sich im Internet sehr viele Angebote zur Ernährungsberatung, doch wussten Sie, dass es einen Unterschied gibt zwischen Ernährungsberater und Ernährungsberater DGE? Der Begriff Ernährungsberater ist kein geschützter Begriff, das heißt jeder darf sich so nennen – selbst Ihr Haustier. Der Ernährungsberater DGE jedoch ist ein geschützter Begriff – dieses Zertifikat können nur qualifizierte Fachkräfte erlangen. Unter anderem zählen hierzu:
- staatlich geprüfte Diätassistenten
- Ökotrophologen und
- Ernährungswissenschaftler
Diese Ausbildungen und Studienfächer enthalten einen medizinischen Hintergrund. Dieser erlaubt es, ein tieferes Verständnis für Krankheiten, deren Entstehung und Behandlung zu entwickeln. Durch diesen qualifizierten medizinischen Hintergrund ist es Ernährungsfachkräften auch erlaubt, mit den Krankenkassen abzurechnen.
Ernährungsberatung und Übernahme der durch die Krankenkasse
Sollten Sie nun einen Termin für eine Ernährungsberatung ausmachen, stellt sich Ihnen sicherlich die Frage, wie die Übernahme der Auslagen denn abläuft. Dazu benötigen Sie zuerst eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung, diese bekommen Sie direkt von Ihrem Arzt. Zusätzlich benötigen Sie noch einen Kostenvoranschlag, meine Berufskurkunde und mein Zertifikat für die Krankenkasse – diese Unterlagen finden sie alle auf meiner Homepage. Nun kommt der einfachste Schritt: Sie reichen diese Unterlagen bei ihrer Krankenkasse ein und diese wird sich bei Ihnen melden und den Antrag für Ernährungsberatung genehmigen. Je nach Krankenkasse unterscheiden sich die übernommenen Beträge. Haben Sie Fragen dazu, können Sie sich gerne an mich wenden oder direkt bei ihrer Krankenkasse nachfragen.
Krankenkassen übernehmen Ernährungsberatung, wenn diese verschrieben wurde
Ihnen liegt eine Verordnung vom Arzt vor? Dann ist die wichtigste Voraussetzung für eine Übernahme der Auslagen erfüllt, denn gesetzliche Krankenkassen beteiligen sich zumindest an einem Teil der Unkosten. Wie hoch die Beteiligung genau ausfällt, ist je nach Krankenkasse und je nach Ernährungsberater unterschiedlich. Lassen Sie sich daher vor einer Ernährungsberatung einen Kostenvoranschlag anfertigen und reichen Sie diesen zusammen mit der ärztlichen Verordnung bei Ihrer Krankenkasse ein. Nach entsprechender Prüfung erhalten Sie eine Rückmeldung darüber, welche Kosten für Ernährungsberatung von der Krankenkasse getragen werden und welche nicht.